1. Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises fällig, die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Anreise. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 4 Wochen) ist der gesamte Mietpreis innerhalb von 7 Tagen fällig. Die erforderliche Bankverbindung erhalten Sie bei Abschluss des Mietvertrages. Eine vollständige Angabe der der Kosten inkl. aller Gebühren erhalten Sie nochmals mit einer Antwort von uns.
2. Die Reservierung wird erst wirksam, wenn der vom Mieter unterzeichnete Mietvertrag und die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Mietvertrages beim Interessenten bei uns eingehen. Gehen die Anzahlung und der Vertrag nicht rechtzeitig ein, so sind wir berechtigt, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
3. Datenschutzhinweis: Es werden personenbezogene Daten des Mieters erhoben und per EDV verarbeitet und gespeichert. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, wie dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften behandelt. Auf Anfrage werden wir über die jeweils gespeicherten Daten Auskunft geben.
4. Das Mietverhältnis gilt für die angegebene Zeit und für die im Mietvertrag aufgeführten Personen. Nicht im Mietvertrag gemeldete Personen haben kein Wohn- und Aufenthaltsrecht (auch nicht Kinder).
Ein schwerwiegender oder wiederholt einfacher Verstoß gegen diesen Vertrag oder die Hausordnung hat die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages zur Folge. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz, soweit er einen geringeren Schaden nicht beweisen kann. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache.
Das Mietobjekt ist am Tag der Abreise bis 10 Uhr besenrein und mit geleertem Geschirrspüler zur Endreinigung freizugeben.
5. Der Mieter ist verpflichtet, alle durch Ihn während seiner Mietzeit am Haus, Einrichtung und Grundstück entstanden Schäden unverzüglich dem Eigentümer zu melden und voll zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden für die Schäden trifft. Soweit keine Schadensmeldung erfolgt, wird das Verschulden des Mieters zunächst von uns vermutet.
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
5.1. Die Kaution wird im Angebotstext auf unserer Homepage www.binz-villa.de separat ausgewiesen. Die Mietkaution ist spätestens , üblicherweise mit der Restzahlung, bei Übernahme des Mietobjektes an den Eigentümer in voller Höhe zu erbringen. Das Mietobjekt wird nach Mietende auf eventuelle durch den Gast verursachte Schäden überprüft. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Übernahme auf eventuelle Vorschäden zu untersuchen. Der festgelegte Kautionseinbehalt wird bei ordnungsgemäßen Zustand spätestens 14 Tage nach Abreise auf das angegebene Konto zurück überwiesen.
6. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und wird Ihnen mit dem Mietvertrag übermittelt.
7. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück so hat der Eigentümer einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
bis 61 Tage vor Mietbeginn kostenfrei bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 50,- €,
60 - 31 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises zuzügl. Bearbeitungsgebühr von 50,- €,
30 - 15 Tage vor Mietbeginn 70 % des Mietpreises zuzügl. Bearbeitungsgebühr von 50,- €,
ab 14 Tage vor Mietbeginn oder Nichtanreise 90 % des Mietpreises zuzügl. Bearbeitungsgebühr von 50,- €.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises, soweit er keinen geringeren Schaden beweisen kann. Der Eigentümer kann nur vom Vertrag zurücktreten, falls die Unterkunft durch Fremdeinwirkung nicht bezugsfähig ist. In diesem Fall steht dem Mieter die Rückzahlung des Mietpreises zu. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Für Bauarbeiten oder Straßenbauarbeiten sowie sonstige Belästigungen oder Störungen, die der Vermieter nicht selbst zu vertreten hat, kann dieser nicht in Haftung genommen werden. Er haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht jedoch für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjektes. Schadensansprüche gegen den Eigentümer sind ausgeschlossen.
9. Wird das Ferienobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, so müssen etwaige Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Eigentümer angezeigt werden. Etwaige Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden und damit die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben werden. Eine Minderung für den Zeitraum bis zur Mängelanzeige ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Mängelanzeige ist die Minderung ebenfalls ausgeschlossen. Sofern keine sofortige Abhilfe möglich ist, kann eine Minderung vereinbart werden.
10. Kraftfahrzeuge, Fahrräder u. ä. können auf dem Grundstück auf eigene Gefahr geparkt werden.
11. Die Kurtaxe ist lt. Satzung der Gemeinde Binz bei Restzahlung im Voraus zu zahlen.
12. Der Mieter ist verpflichtet eine verbindliche und vollständige Gästeliste für das gemietete Objekt mit dem Vertrag zu übermitteln.
13. Alle auf unserer Homepage aufgeführten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.